Wahl

Zusammensetzung

Der LSBR setzt sich aus 30 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die zwei Jahre lang die Schülerinnen und Schüler Baden-Württembergs vertreten. Damit alle Schularten in diesem Gremium in gleicher Stärke und Anzahl vertreten sind, werden jeweils in jedem Regierungsbezirk (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied für folgende Schulartgruppen gewählt:

  • Haupt-/Werkrealschulen
  • Realschulen
  • Allgemein bildende Gymnasien
  • Berufsschule, Berufsfachschulen und Fachschulen
  • Berufskollegs, Berufsoberschulen und berufliche Gymnasien
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

Hinzukommen noch jeweils zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder für die Schulen in freier Trägerschaft, die staatlich anerkannte Ersatzschulen sind. Diese werden jedoch nicht auf Ebene der Regierungspräsidien, sondern auf Landesebene im Kultusministerium gewählt.

Wer kann gewählt werden (sog. passives Wahlrecht)?

  • Klassen-/Kurssprecher:in
  • stellvertretende:r Klassen-/Kurssprecher:in (außer an beruflichen Schulen)
  • Schülersprecher:in

Wer darf wählen (sog. aktives Wahlrecht)?

Der:Die Schülersprecher:in, in Vertretung auch ein:e stellvertretende:r Schülersprecher:in. 

Wer kandidieren möchte, kommt einfach zur Wahlveranstaltung und kündigt seine Kandidatur an. Die Kandidaten bekommen dort auch Gelegenheit, sich und ihre Ideen und Ziele kurz vorzustellen.

Um kandidieren zu können, muss der Kandidat jedoch nachweisen können, dass er das passive Wahlrecht besitzt – also gewählt werden darf. Hierfür sollte eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Wahlberechtigung mitgebracht werden. Diese findet ihr unten.

Wahlen der Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen):

Die Vertreter:innen der Schulen in freier Trägerschaft werden in zwei Schritten gewählt:

Zuerst werden in den vier Regierungspräsidien zwei “Wahlmänner” pro Regierungsbezirk gewählt. Hierbei gelten die gleichen regeln wie bei den restlichen Wahlen auch. 

Somit ergeben sich acht Personen, die sich später zu einem weitere Termin in Stuttgart treffen. Diese acht Personen wählen dann unter sich vier Personen aus, die dann als Vertreter:innen für die Schulen in frier Trägerschaft Mitglieder des 16. Landesschülerbeirates werden. 

 

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