Anfang des 19. Jahrhunderts bildete sich in Preußen ein erstes vom Staat organisiertes Schulsystem mit einer allgemeinen Schulpflicht. Zuvor oblag die Bildung vor allem kirchlichen oder bürgerlich-privaten Einrichtungen. Eine Mitbestimmung von Schülern war in der streng hierarchisch und obrigkeitshörigen Gesellschaft nicht erwünscht.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde noch strikt auf Zucht und Ordnung geachtet. Jedoch wird eine Einbindung der Schüler auch in Deutschland immer populärer. Die neuen Methoden aus dem angelsächsischen Raum finden immer mehr Anklang. An ein paar Privatschulen gab es jedoch schon Ansätze dessen, genannt „Selbstregulierung“. Nach und nach hielt die Mitbestimmung auch an staatlichen Schulen Einzug, nachdem Deutschland auch ein demokratischer Staat wurde. Durch den preußischen Kultusminister wurde 1919 per Erlass spärliche Rechte zugestanden. Mit dem Einzug des Nationalsozialismus und der wiederkehrenden Autokratie wurde auch die Mitbestimmung abgeschafft.
Erst nach 1945 gab erneut zaghafte Versuche der Schülerbeteiligung. Bereits 1952 gab es ein erstes bundesweites Treffen von Schülervertretern. Als Reaktion darauf gab es erste Erlasse zur Einrichtung von Schülervertretungen, Elternbeiräten und dem Landesschulbeirat. Zehn Jahre nach den bundesweiten Treffen wird erstmals das Fach „Gemeinschaftskunde“ offiziell eingeführt um der grassierenden „Politikverdrossenheit“ entgegenzuwirken. Dazu wird das Fach sogar in die Landesverfassung aufgenommen. Die Bestrebungen haben ihre Wirkung gezeigt. 1966 fing die Jugend an für mehr Rechte, Mitbestimmung und Demokratie in der Schule zu demonstrieren. Viel zu lang sei nichts geschehen. Zwei Jahre später wurde erstmals ein Entwurf zu SMV-Richtlinien durch das Kultusministerium zur Diskussion gestellt. Im Herbst kam es dann zu Schülerstreiks. Auch damals ein Mittel der Wahl um auf wichtige Themen aufmerksam zu machen. 1970 gab das Ministerium den Forderungen der Schüler nach und erließ die „Vorläufigen Richtlinien zur SMV“. 1976 wird dann ordentlich „die Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung“ erlassen. Eine Landesvertretung wird nach wie vor abgelehnt. Auch nach der Schulgesetzesnovelle 1983. 1993, um einem Landesschülerbeirat vorzugreifen, entschließt man sich, die Anzahl der Schüler im Landesschulbeirat zu verdoppeln. Doch letztendlich wurde am 9. Mai 1994 der erste Landesschülerbeirat mit ministerialem Segen konstituiert. Damals startete man mit nur 24 Mitglieder, doch es werden immer wieder Maßnahmen zur Anpassung getroffen. 2014 werden auch Privatschüler, 2016 Gemeinschaftsschüler Mitglieder des Landesschülerbeirates.