Der Landesschülerbeirat ist die Vertretung der 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, die in Baden-Württemberg die Schule besuchen. Dabei ist es egal ob Grundschule, Werkrealschule, Berufskolleg oder Abendgymnasium. Wir sind die Stimme der Schülerschaf!
Damit Demokratie auch in der Schule gelebt wird!
Das ist unser Motto. Wir stehen ein für mehr Demokratie in der Schule und Gesellschaft. Wir Schülerinnen und Schüler sind letzlich die Kunden des Bildungssystems, deshalb wollen wir mitreden, was passiert.
Aber auch in der Schule selbst ist noch viel Platz für mehr Demokratie. Bei der Schulordnung über das Mensaessen bis hin zum Unterricht. Wenn uns unsere Schule gefällt, kommen wir doch gleich viel lieber hin!
Der Landesschülerbeirat ist die offizelle, demokratisch und gesetzlich legitimierte Vertretung der baden-württemberischen Schülerschaft.
Demokratisch legitimiert
Das heißt, wir wurden von Euch – den Schülerinnen und Schülern – gewählt. Dabei ist es aber nicht so, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Stimme hat. Sondern jede Schule hat eine Stimme, die die Schülersprecherin oder der Schülersprecher für euch abgibt.
Gesetzlich legitimiert
Wir sind im Schulgesetz verankert. Genauer gesagt in § 69 Absatz 1 – 3:
(1) Der aus gewählten Vertretern der Schüler bestehende Landesschülerbeirat vertritt in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens die Anliegen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium.
(2) Der Landesschülerbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll das Kultusministerium dem Landesschülerbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.
(3) Der Landesschülerbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Damit sind wir die einzige Schülervertretung auf Landesebene, die per Gesetz existiert. Das Gesetz sieht die Aufgaben des Landesschülerbeirates als Expertengremium für das Kultusministerium vor. Doch wir machen noch mehr!
Die Aufgaben
Beraten – Kultusministerium und Parteien
Das Schulgesetz von Baden-Württemberg sieht den Landesschülerbeirat als internes Beratungsgremium vor. Diese Aufgabe nimmt das Gremium auch sehr ernst und setzt sich für die Belange von Schülerinnen und Schülern ein. Unsere Expertise stellen wir aber auch anderen Verbänden und Parteien zur Verfügung. Mit diesen steht der Landesschülerbeirat ist regelmäßigem Austausch.
Begleiten – Schülermitverantwortungen und Regionale Schülervernetzungen
Wir setzen uns für mehr Demokratie an Schulen ein. Deshalb unterstützen wir deine SMV bei Anliegen und Fragen. Neben den SMV-Beauftragten sind wir damit ein starker Partner, der mit Rat und Tat an eurer Seite steht.
Mitwirken – Gremien und Medien
Es gibt neben dem Landesschülerbeirat auch noch weitere Gremien. So zum Beispiel den Landesschulbeirat. Er setzt sich aus ganz verschiedenen Gruppen zusammen: Eltern, Lehrkräfte, Arbeitgebern, Kirchen etc. und natürlich auch uns Schülerinnen und Schülern. Mit 8 Plätzen machen wir uns auch hier hörbar.
Der Landesschülerbeirat ist auch Mitglied der Bundesschülerkonferenz. Sie ist die Plattform in der sich die Landesschülervertretungen Deutschlands austauschen und gemeinsame Positionen vertreten.
Wir mischen aber auch bei Debatten rund um das Thema Schule mit. Wir geben dazu Interviews und wirken mit als ein kostruktiver Teil der Debatte.