Der Landesschülerbeirat ist die Vertretung der 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, die in Baden-Württemberg die Schule besuchen. Dabei ist es egal ob Grundschule, Werkrealschule, Berufskolleg oder Abendgymnasium. Wir sind die Stimme der Schülerschaf!

Damit Demokratie auch in der Schule gelebt wird!

Das ist unser Motto. Wir stehen ein für mehr Demokratie in der Schule und Gesellschaft. Wir Schülerinnen und Schüler sind letzlich die Kunden des Bildungssystems, deshalb wollen wir mitreden, was passiert.
Aber auch in der Schule selbst ist noch viel Platz für mehr Demokratie. Bei der Schulordnung über das Mensaessen bis hin zum Unterricht. Wenn uns unsere Schule gefällt, kommen wir doch gleich viel lieber hin!

Der Landesschülerbeirat ist die offizelle, demokratisch und gesetzlich legitimierte Vertretung der baden-württemberischen Schülerschaft.

Demokratisch legitimiert

Das heißt, wir wurden von Euch – den Schülerinnen und Schülern – gewählt. Dabei ist es aber nicht so, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Stimme hat. Sondern jede Schule hat eine Stimme, die die Schülersprecherin oder der Schülersprecher für euch abgibt.

Gesetzlich legitimiert

Wir sind im Schulgesetz verankert. Genauer gesagt in § 69 Absatz 1 – 3:

(1) Der aus gewählten Vertretern der Schüler bestehende Landesschülerbeirat vertritt in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens die Anliegen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium.

(2) Der Landesschülerbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll das Kultusministerium dem Landesschülerbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.

(3) Der Landesschülerbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Damit sind wir die einzige Schülervertretung auf Landesebene, die per Gesetz existiert. Das Gesetz sieht die Aufgaben des Landesschülerbeirates als Expertengremium für das Kultusministerium vor. Doch wir machen noch mehr!

Die Aufgaben

Beraten – Kultusministerium und Parteien

Das Schulgesetz von Baden-Württemberg sieht den Landesschülerbeirat als internes Beratungsgremium vor. Diese Aufgabe nimmt das Gremium auch sehr ernst und setzt sich für die Belange von Schülerinnen und Schülern ein. Unsere Expertise stellen wir aber auch anderen Verbänden und Parteien zur Verfügung. Mit diesen steht der Landesschülerbeirat ist regelmäßigem Austausch.

Begleiten – Schülermitverantwortungen und Regionale Schülervernetzungen

Wir setzen uns für mehr Demokratie an Schulen ein. Deshalb unterstützen wir deine SMV bei Anliegen und Fragen. Neben den SMV-Beauftragten sind wir damit ein starker Partner, der mit Rat und Tat an eurer Seite steht.

Mitwirken – Gremien und Medien

Es gibt neben dem Landesschülerbeirat auch noch weitere Gremien. So zum Beispiel den Landesschulbeirat. Er setzt sich aus ganz verschiedenen Gruppen zusammen: Eltern, Lehrkräfte, Arbeitgebern, Kirchen etc. und natürlich auch uns Schülerinnen und Schülern. Mit 8 Plätzen machen wir uns auch hier hörbar.

Der Landesschülerbeirat ist auch Mitglied der Bundesschülerkonferenz. Sie ist die Plattform in der sich die Landesschülervertretungen Deutschlands austauschen und gemeinsame Positionen vertreten.

Wir mischen aber auch bei Debatten rund um das Thema Schule mit. Wir geben dazu Interviews und wirken mit als ein kostruktiver Teil der Debatte.

Die Geschichte

Anfang des 19. Jahrhunderts bildete sich in Preußen ein erstes vom Staat organisiertes Schulsystem mit einer allgemeinen Schulpflicht. Zuvor oblag die Bildung vor allem kirchlichen oder bürgerlich-privaten Einrichtungen. Eine Mitbestimmung von Schülern war in der streng hierarchisch und obrigkeitshörigen Gesellschaft nicht erwünscht.

Anfang des 20. Jahrhunderts wurde noch strikt auf Zucht und Ordnung geachtet. Jedoch wird eine Einbindung der Schüler auch in Deutschland immer populärer. Die neuen Methoden aus dem angelsächsischen Raum finden immer mehr Anklang. An ein paar Privatschulen gab es jedoch schon Ansätze dessen, genannt „Selbstregulierung“. Nach und nach hielt die Mitbestimmung auch an staatlichen Schulen Einzug, nachdem Deutschland auch ein demokratischer Staat wurde. Durch den preußischen Kultusminister wurde 1919 per Erlass spärliche Rechte zugestanden. Mit dem Einzug des Nationalsozialismus und der wiederkehrenden Autokratie wurde auch die Mitbestimmung abgeschafft.

Erst nach 1945 gab erneut zaghafte Versuche der Schülerbeteiligung. Bereits 1952 gab es ein erstes bundesweites Treffen von Schülervertretern. Als Reaktion darauf gab es erste Erlasse zur Einrichtung von Schülervertretungen, Elternbeiräten und dem Landesschulbeirat. Zehn Jahre nach den bundesweiten Treffen wird erstmals das Fach „Gemeinschaftskunde“ offiziell eingeführt um der grassierenden „Politikverdrossenheit“ entgegenzuwirken. Dazu wird das Fach sogar in die Landesverfassung aufgenommen. Die Bestrebungen haben ihre Wirkung gezeigt. 1966 fing die Jugend an für mehr Rechte, Mitbestimmung und Demokratie in der Schule zu demonstrieren. Viel zu lang sei nichts geschehen. Zwei Jahre später wurde erstmals ein Entwurf zu SMV-Richtlinien durch das Kultusministerium zur Diskussion gestellt. Im Herbst kam es dann zu Schülerstreiks. Auch damals ein Mittel der Wahl um auf wichtige Themen aufmerksam zu machen. 1970 gab das Ministerium den Forderungen der Schüler nach und erließ die „Vorläufigen Richtlinien zur SMV“. 1976 wird dann ordentlich „die Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung“ erlassen. Eine Landesvertretung wird nach wie vor abgelehnt. Auch nach der Schulgesetzesnovelle 1983. 1993, um einem Landesschülerbeirat vorzugreifen, entschließt man sich, die Anzahl der Schüler im Landesschulbeirat zu verdoppeln. Doch letztendlich wurde am 9. Mai 1994 der erste Landesschülerbeirat mit ministerialem Segen konstituiert. Damals startete man mit nur 24 Mitglieder, doch es werden immer wieder Maßnahmen zur Anpassung getroffen. 2014 werden auch Privatschüler, 2016 Gemeinschaftsschüler Mitglieder des Landesschülerbeirates.