
Stuttgart, den 22. Juli 2025 PM |
• Wir wollten Transparenz über mögliche Missstände bei der Mittelverwaltung.
• Unsere schriftliche Anfrage – blieb unbeantwortet
• Unsere damalige Vermutung hat sich inzwischen bestätigt.
• Das Kultusministerium sucht Ausreden, statt Verantwortung zu übernehmen.
• Jetzt braucht es Aufarbeitung, Entschuldigungen und konkrete Entschädigungen
Im April 2024 begann die Amtszeit des aktuellen 16. Landesschülerbeirats. Bereits kurz nach
unserem Amtsantritt haben wir immer wieder wahrgenommen, dass verschiedene
Akteur:innen Missstände in der Mittelverwaltung des Kultusministeriums vermuten. Um
mögliche Unregelmäßigkeiten transparenter zu machen und unsere Positionen in die
Diskussionen zum Doppelhaushalt 2025/26 einzubringen, haben wir uns im August 2024
dazu entschieden, eine schriftliche Anfrage an das Kultusministerium zu stellen.
Besonders brisant waren dabei zwei Fragen:
„Wie hoch ist jeweils die Summe der eingeplanten Ausgaben des jeweiligen Einzelplans 04 –
Ministerium Kultus, Jugend und Sport – der Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023, welche in den
jeweiligen Jahren jedoch nicht abgerufen wurden?“
„Leider ist es uns nicht möglich gewesen, die Personalkosten vollständig nachzuvollziehen.
Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie die Personalkosten für die Mitarbeiter des
Ministeriums, der oberen Schulaufsicht, der Schulämter, des ZSL, des IBBW und die Kosten
für die Lehrkräfte der einzelnen Schularten für uns aufschlüsseln könnten. Außerdem wäre
es in diesem Zusammenhang zur besseren Einordnung wichtig zu wissen, auf wie viele
Mitarbeitende sich die jeweilige Summe verteilt.“
Hier die vollständige Anfrage des LSBR an das Kultusministerium
Im Nachgang zu unserer Anfrage gab es mehrere Gespräche mit Mitarbeitenden des
Kultusministeriums. In diesen Gesprächen wurde uns mitgeteilt, dass man es grundsätzlich
für wichtig halte, dass wir uns zu haushaltspolitischen Fragen äußern.
Statt einer schriftlichen Beantwortung schlug man uns jedoch vor, dass jemand aus dem
Ministerium mit Fachkenntnissen zu den Themen unserer Anfrage in eine unserer Sitzungen
kommt. Das haben wir abgelehnt, weil wir auf eine schriftliche Anfrage auch schriftliche
Antworten wollten – vor allem, um Dinge nachvollziehen zu können und auch um Missverständnisse zu vermeiden. Unser ausdrücklicher Wunsch wurde nicht erfüllt. Eine schriftliche Stellungnahme haben wir bis heute nicht erhalten.
Dieser Umstand ließ uns auch in den folgenden Monaten keine Ruhe. Am 10. Dezember 2024
haben wir deshalb – zusammen mit dem Dachverband der Jugendgemeinderäte – bereits
öffentlich angemahnt, dass unsere Anfrage nicht beantwortet wurde. Wir forderten das
Kultusministerium erneut auf, uns und der Öffentlichkeit gegenüber endlich Transparenz
über die nicht abgerufenen Mittel herzustellen.
Diese Aufforderung wurde vom Ministerium weder aufgegriffen noch in irgendeiner Weise
beantwortet. Unsere damalige Pressemitteilung finden Sie ebenfalls anbei.
Inzwischen zeigt sich: Unsere Vermutung war richtig. Es gibt Missstände in der
Mittelverwaltung des Kultusministeriums.
„Das Kultusministerium hat damit eindrucksvoll gezeigt, was passiert, wenn man junge
Menschen nicht ernst nimmt – und sich damit gleich doppelt blamiert“, so Joshua Meisel, der
Vorsitzende des Landesschülerbeirats.
Es bleibt für uns jedoch weiterhin die Frage: Was ist mit den restlichen nicht abgerufenen
Mitteln passiert? Unsere Forderung ist aktuell und dringlich: Wir wollen wissen, wie hoch die
Mittel waren, die in den letzten Jahren nicht abgerufen wurden – und warum. Handelt es
sich hier um Mittel für die Geister-Lehrkräfte oder kommen diese nicht ausgegebenen Mittel
noch hinzu?
Für das Haushaltsjahr 2024 vermuten wir, dass bis zu 1 Milliarde Euro nicht abgerufen
wurden. Selbst wenn die 1.440 „Geister-Lehrkräfte“ hier dazugehören würden, erklären sie
davon lediglich 120 Millionen Euro.
„Aktuell spricht also alles dafür, dass wir es insgesamt mit einem erheblichen Missstand in
der Mittelverwaltung des Kultusministeriums zu tun haben“, so Meisel weiter.
Es ist aus unserer Sicht nicht unwahrscheinlich, dass sich im weiteren Verlauf der
Aufarbeitung noch weitere falsch ausgewiesene Lehrkräftestellen finden – oder dass die
Mittelverwaltung an anderer Stelle versagt.
Unverständlich ist für uns, wie solch hohe Summen nicht bemerkt werden und falls doch,
warum man nichts unternommen hat. Warum hat das Kultusministerium nicht früher
geprüft, warum Mittel nicht abgerufen wurden? Sollte sich der Anstieg der nicht
abgerufenen Mittel – wie von uns vermutet – seit 2020 mindestens verdoppelt haben, wäre
das fahrlässig, zeigt eine schlechte Mittelbewirtschaftung und ist ein handfester Skandal.
Als Reaktion auf unsere Pressemitteilung zu den Geister-Lehrkräften vom 16. Juli 2025
kündigte das Kultusministerium an, die Vorwürfe intern prüfen zu wollen. Wir finden es
bedauerlich, dass die Anfrage erst jetzt erneut unter den aktuellen Umständen geprüft wird
– und nicht bereits im Dezember, als wir öffentlich Aufklärung gefordert haben.
Im weiteren Verlauf wurde vom Kultusministerium zudem kritisiert, wir hätten Frau
Ministerin Theresa Schopper bei ihrem Besuch in unserem Gremium am 20. September
diese Fragen stellen können. Wie bereits eingangs erwähnt, haben wir aber klar gefordert,
dass wir auf eine schriftliche Anfrage auch schriftliche Antworten erhalten. Der Vorwurf des Ministeriums ist allein vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.
In dem Gespräch kündigte Frau Schopper an, die im Gespräch aufgeworfenen Fragen zu
anderen Themen mitzunehmen und schriftlich zu beantworten. Auch das ist bis heute nur
teilweise geschehen.
Statt mit vorgeschobenen Argumenten die Verantwortung von sich zu schieben und ein
ehrenamtliches Gremium von Schülerinnen und Schülern abwertend zu behandeln, sollte
das Kultusministerium einräumen, dass uns Informationen zu Unrecht vorenthalten wurden
– und sich bei uns entschuldigen. Diesem Eingeständnis müssen dann aber auch klare Taten
folgen.
Ein erstes Zeichen echten Respekts wäre die nachträgliche Beantwortung unserer Anfrage.
Neben der Aufklärung und einem ehrlichen Umgang mit dem Landesschülerbeirat muss
jetzt vor allem eines passieren: Die Missstände in der Mittelverwaltung müssen beendet und
die Geschädigten entschädigt werden.
Wir fordern deshalb zwei Dinge:
Erstens, die Einrichtung eines Investitionsfonds für Schulen in Höhe der nicht abgerufenen
Mittel durch fälschlich ausgewiesene und nicht besetzte Lehrkräftestellen. Und zweitens die
Einrichtung eines Projektfonds in Höhe von einer Million Euro, um Projekte von
Schülerinnen und Schülern zu fördern.
Der Investitionsfonds für Schulen soll spätestens nach der Sommerpause eingesetzt werden
– sobald klar ist, wie hoch die genaue Summe aus den letzten Jahren ist. Sollte dies bis dahin
nicht geklärt sein, fordern wir einen Fonds in Höhe von 1 Milliarde Euro, der später
aufgestockt wird, wenn die tatsächliche Höhe bekannt ist.
Der Projektfonds soll aus den Mitteln finanziert werden, die in diesem Jahr aufgrund der
falsch ausgewiesenen Stellen nicht ausgegeben werden können (die Summe beläuft sich auf
mindestens 60 Millionen Euro). So werden die Hauptgeschädigten – also Schülerinnen und
Schüler – zumindest teilweise entschädigt, indem ihre Mitwirkung vor Ort gestärkt wird.
DV JGR & LSBR - Wir müssen reden! - PM 10.12.2024
Anfrage des LSBR an das Kultusministerium
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