Stuttgart, den 26. September 2025 PM | Zumeldung: dpa / Schüler klagt erfolgreich gegen Leistungstest Kompass4 (Tagesschau)
Gericht bestätigt Landesschülerbeirat - Kultusministerium lag falsch
Am 19. März hat der Landesschülerbeirat ein rechtliches Gutachten zur Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung veröffentlicht. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Durchführung des Kompass4-Tests voraussichtlich den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verletzt. Das grün geführte Kultusministerium erklärte damals umgehend, diese Rechtsauffassung nicht zu teilen. Seit heute steht fest: Der Landesschülerbeirat lag richtig – das Kultusministerium nicht.
"Es ist erschreckend, dass die Landesregierung wohl einem ganzen Jahrgang, also fast 100.000 Schülerinnen und Schülern, eine verfassungswidrige Grundschulempfehlung auferlegt hat“, erklärt Joshua Meisel, Vorsitzender des Landesschülerbeirates.
"Innerhalb kürzester Zeit merkt nun das Kultusministerium, wie wichtig ehrliche Schülerbeteiligung wäre: erst bei den vom Landesschülerbeirat aufgedeckten Unstimmigkeiten bei der Mittelbewirtschaftung rund um die sogenannten „GeisterLehrkräfte“, jetzt bei der Rechtmäßigkeit der verbindlichen Grundschulempfehlung. „Das Kultusministerium muss endlich damit beginnen, uns ernst zu nehmen, anstatt unsere Positionen pauschal abzuwerten, nur weil wir Schüler:innen sind. So sieht keine Politik auf Augenhöhe aus“, so Meisel.
„So, wie das Kultusministerium derzeit mit jungen Menschen umgeht, darf es sich nicht wundern, wenn junge Menschen immer unzufriedener mit der Politik sind. Das Ganze war nicht nur von oben herab, es war auch ignorant uns und unserem Engagement gegenüber“, ergänzt Meisel.
Wir haben gezeigt, dass es sich lohnt, auf die Schülerschaft zu hören. Deswegen unser Ratschlag: Urteil anerkennen und somit Einsicht und Solidarität zeigen. Uns, der Schülerschaft, zuhören und auf Augenhöhe mit uns arbeiten. Und vor allem: Schaffen Sie endlich wieder die verbindliche Grundschulempfehlung ab.
Anhang:
Landesschülerbeirat - Gutachten stellt Verfassungsmäßigkeit der Grundschulempfehlung infrage - PM Landesschülerbeirat - Verfassungsmäßigkeit des neuen SchulG-BaWü - Gutachten
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