Die Einführung verletzt wahrscheinlich den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.

Gutachten stellt Verfassungsmäßigkeit der Grundschulempfehlung infrage

Landesschülerbeirat Presse |
• Die verbindliche Grundschulempfehlung wurde überstürzt wiedereingeführt – trotz zahlreicher Warnungen • Ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt nun: Die Einführung verletzt wahrscheinlich den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz. • Wir fordern die Landesregierung auf, die Regelung sofort auszusetzen und bei der geplante Schulgesetzänderung vor den Sommerferien abzuschaffen.
LSBR-Logo

Stuttgart, den 10. März 2025 |

Seit fast einem Jahr warnen wir als Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Baden-
Württemberg davor, die verbindliche Grundschulempfehlung wiedereinzuführen. Trotzdem
hat die Landesregierung genau das beschlossen. Ursprünglich sollte die Änderung erst im
nächsten Schuljahr gelten, doch kurz nach Beginn des aktuellen Schuljahres wurde die
Regelung überstürzt vorgezogen – ohne ausreichende Vorbereitung für die Schulen,
Lehrkräfte und Grundschüler*innen. Die Folgen dieser Entscheidung wurden spätestens mit
den chaotischen Abläufen und den enttäuschenden Ergebnissen der Kompass4-Tests
sichtbar. Schnell wurde an den Schulen klar, dass das Verfahren dieses Jahr nicht nur
mangelhaft sondern schlichtweg nicht aussagekräftig sein würde.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der spendenfinanzierten Stiftung Bildung eine
international renommierte Großkanzlei beauftragt, die rechtliche Zulässigkeit dieser
Entscheidung zu prüfen. Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: Es gibt starke
Argumente dafür, dass die Einführung der verbindlichen Grundschulempfehlung eine
unzulässige Rückwirkung darstellt. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits unter anderen
Bedingungen in ihr letztes Grundschuljahr gestartet sind, hätten darauf vertrauen können
müssen, dass diese Regelung für sie noch nicht gilt.
Dieses Ergebnis ist aus unserer Sicht ein schwerer Rückschlag für die Landesregierung.
„Jetzt braucht es dringend Konsequenzen: Die verbindliche Grundschulempfehlung muss
noch in dieser Woche während der Plenartage am 12. und 13. März ausgesetzt werden. Und
für die geplante Schulgesetzänderung vor den Sommerferien muss klar sein: Die
verbindliche Grundschulempfehlung gehört abgeschafft!“ so Joshua Meisel, Vorsitzender des
Landesschülerbeirates.
Bereits Mitte letzter Woche haben wir das Gutachten dem Kultusministerium übermittelt,
damit die Landesregierung Zeit hat, Maßnahmen vorzubereiten. Eine Stellungnahme haben
wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erhalten. „Jetzt muss die Landesregierung
Verantwortung übernehmen und handeln!“ so Meisel abschließend.

 

Landesschülerbeirat - Verfassungsmäßigkeit des neuen SchulG-BaWü - Gutachten

Landtag BaWü, Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, Drs. 17 8225 (30. Januar 2025)

Aufnahmeverordnung SchulG-BaWü (Februar 2025 )

§ 88 SchulG-BaWü n.F.

§ 88 SchulG-BaWü a.F

Add Your Heading Text Here

Gutachten stellt Verfassungsmäßigkeit der Grundschulempfehlung infrage

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint occaecat cupidatat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.