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Eine Institution zwischen Demokratie, Mitbestimmung und Ohnmacht.

Vorwort

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der Landesschülerbeirat ist eine Institution, die zwischen Demokratie, Mitbestimmung und Ohnmacht steckt. Viele stellen sich die Frage: Ist der Landesschülerbeirat sinnvoll? Auf diese Frage möchte ich in dieser Ausarbeitung eingehen. Dazu erkläre ich zunächst, was der Landesschülerbeirat ist und wie er funktioniert. Anschließend analysiere ich ihn aus verschieden Blickwinkeln und gebe dazu ein Fazit ab. Doch wer bin ich, dass ich das beurteilen könnte?

Ich, Kevin Erath, bin Schüler der 12. Klasse des privaten Ganztagsgymnasium St. Jakobus in Abtsgmünd. Von der siebten bis zur elften Klasse habe ich eine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker absolviert.([1]) Neben diesen Tätigkeiten war ich seit dem 11. April 2018 zunächst stellvertretendes Mitglied des 13. Landesschülerbeirates und bin seit dem 22. Juni 2020 ordentliches Mitglied des 14. Landesschülerbeirates und in dieser Legislaturperiode auch stellvertretender Vorsitzender.

Der Landesschülerbeirat begleitet mich schon seit Mitte der neunten Klasse. Der aufgebrachte Zeitaufwand dafür lässt sich kaum berechnen, doch eine Zahl gibt es: in der zehnten Klasse habe ich rund 25% des regulären Unterrichts aufgrund meiner Tätigkeit im Landesschülerbeirat verpasst. Das schließt Sitzungen, Gespräche und Fahrten mit ein. Hierbei ist zu beachten, dass durchaus Tätigkeiten, wie Sitzungen, Stellungnahmen und Protokolle verfassen und dergleichen, auch am Wochenende und abends stattfanden.

I. Einleitung

Ziel dieser Arbeit ist es den Landesschülerbeirat verständlich zu erklären und zu erörtern, welchen Einfluss der Landesschülerbeirat auf die baden-württembergische Schulpolitik hat und ob der Landesschülerbeirat sinnvoll ist.

Im ersten Teil der Arbeit wird der Landesschülerbeirat sachlich beschrieben. Dazu wird in dieser Arbeit zunächst in Kapitel II. der Landesschülerbeirat als Institution beschrieben und erklärt. Hier wird insbesondere auf die Geschichte, die Struktur und die Aufgaben des Landesschülerbeirates eingegangen. In Kapitel III. wir die Arbeit des Landesschülerbeirates beschrieben. Ziel ist aufzuzeigen, wie die Arbeitsweise im Landesschülerbeirat aussieht, eingegangen wird besonders auf dessen Organe.

Der Landesschülerbeirat muss immer multiperspektivisch betrachtet werden. Dazu wird im zweiten Teil der Arbeit in Kapitel IV. die Arbeit des Landesschülerbeirates analysiert. Betrachtet wird der Landeschülerbeirat im Kontext der landespolitischen, gesellschaftlichen und schulischen Sicht. Anschließend wird die Analyse in Kapitel V. in ihrem Kontext erläutert und eingeschätzt.

Zu guter Letzt werden in Kapitel VI. die Perspektiven des Landesschülerbeirates aufgezeigt. Angehängt finden Sie das Quellenverzeichnis sowie die Anlagen.

II. Der Landesschülerbeirat als Institution

Der Landesschülerbeirat des Landes Baden-Württemberg ist die oberste Vertretung der Schülerinnen und Schüler im Südwesten der Republik. Er unterscheidet sich von anderen Landesschülervertretungen grundlegend darin, dass er nicht zuerst Landesschülervertretung ist, sondern ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.([2]) Daher ist dieser auch mehr ein Expertengremium als Schülervernetzung. Somit erklärt sich die paritätische Besetzung der Ämter nach Schularten und Regierungsbezirke. Eine Ausnahme stellen die staatlich anerkannten Ersatzschulen dar.([3])

Neben den gesetzlichen Aufgaben und Verfahrensweisen, die sich aus § 69 Abs. 1 – 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und §§ 21 – 30 der Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung ergeben, nimmt der Landesschülerbeirat weitere Aufgaben wahr. Darunter die landesweite Unterstützung der SMV-Arbeit, die Vertretung der Schülerschaft gegenüber Medien und Politik([4]) sowie die Zusammenarbeit mit bildungsnahen Verbänden.

Der Landesschülerbeirat steht vor der Aufgabe den immer mehr eingeforderten „direkten Draht“ von den „einfachen“ Schülerinnen und Schülern zur „großen“ Politik zu bilden. Diese Aufgabe ist ein ständiges Themenfeld, da der Landesschülerbeirat die 723.974 Schülerinnen und 790.288 Schüler (Schuljahr 2019/20)([5]) mit 30 ordentlichen und 30 stellvertretenden Mitgliedern vertritt. Das macht einen Vertretungsschlüssel von circa 1/13.170. Aufgrund dessen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten Arbeitskreisen der Schüler([6]), also Vereinigungen von Schülermitverantwortungen über die eigene Schule hinaus, sowie Verbänden im Bildungsbereich von zentraler Bedeutung.

II.1. Geschichte der Schülervertretung

Anfang des 19. Jahrhunderts bildete sich in Preußen ein erstes vom Staat organisiertes Schulsystem mit einer allgemein gültigen Schulpflicht. Zuvor oblag die Bildung vor allem kirchlichen oder bürgerlich-privaten Einrichtungen. Eine Mitbestimmung von Schülern war in der streng hierarchischen und obrigkeitshörigen Gesellschaft nicht erwünscht.

Anfang des 20. Jahrhunderts wurde noch strikt auf Zucht und Ordnung geachtet:

„Damit jede Störung des Unterrichts unmöglich gemacht werde, hat der Lehrer […] darauf zu halten:  
a) daß alle Schüler […] gerade […] und in Reihen hintereinander sitzen […]       
b) daß jedes Kind seine Hände geschlossen auf die Schultafel legt […]       
c) daß die Füße parallel nebeneinander auf den Boden gestellt werden […].

Alle breiten Auseinandersetzungen und Reden müssen wegfallen; hier muß ein Wink des Auges […] oder der einzige […] Ausruf: „Klasse – Achtung!“ genügen, um die gesamte Schulordnung herzustellen. […]“ ([7])

Jedoch wird eine Einbindung der Schülerschaft auch in Deutschland immer populärer. Die neuen Methoden aus dem angelsächsischen Raum finden immer mehr Anklang. An wenigen Privatschulen gab es schon Ansätze, genannt „Selbstregulierung“. Nachdem Deutschland ein demokratischer Staat wurde, hielt schrittweise die Mitbestimmung auch an staatlichen Schulen Einzug. Durch den preußischen Kultusminister wurden 1919 den Schülern per Erlass spärliche Rechte zugestanden. Mit dem Erstarken des Nationalsozialismus und der wiederkehrenden Autokratie wurde gleichzeitig die Mitbestimmung abgeschafft.

Erst nach 1945 gab es erneut zaghafte Versuche der Schülerbeteiligung. Bereits 1952 fand ein erstes bundesweites Treffen von Schülervertretern statt. Als Reaktion darauf folgten erste Erlasse zur Einrichtung von Schülervertretungen, Elternbeiräten und dem Landesschulbeirat. Zehn Jahre nach den bundesweiten Treffen wird erstmals das Fach „Gemeinschaftskunde“ offiziell eingeführt, um der grassierenden „Politikverdrossenheit“ entgegenzuwirken. Dazu wird das Fach sogar in die Landesverfassung aufgenommen. Diese Bestrebungen zeigten ihre Wirkung. 1966 fing die Jugend an für mehr Rechte, Mitbestimmung und Demokratie in der Schule zu demonstrieren. Viel zu lang sei nichts geschehen. Zwei Jahre später wurde erstmals ein Entwurf zu SMV-Richtlinien durch das Kultusministerium zur Diskussion gestellt. Im Herbst kam es dann zu Schülerstreiks. Auch damals ein Mittel der Wahl, um auf wichtige Themen aufmerksam zu machen.([8]) 1970 gab das Ministerium den Forderungen der Schüler nach und erließ die „Vorläufigen Richtlinien zur SMV“. 1976 wird dann ordentlich „die Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung“ erlassen. Eine Landesschülervertretung wird nach wie vor abgelehnt. Auch nach der Schulgesetzesnovelle 1983. Um einem Landesschülerbeirat vorzugreifen, entschließt man sich 1993 die Anzahl der Schüler im Landesschulbeirat zu verdoppeln. Doch letztendlich wurde am 09. Mai 1994 der erste Landesschülerbeirat mit ministerialem Segen konstituiert. Damals startete man mit nur 24 Mitglieder, doch es werden immer wieder Maßnahmen zur Anpassung getroffen. 2014 werden auch Privatschüler, 2016 Gemeinschaftsschüler Mitglieder des Landesschülerbeirates.([9]/[10])

II.2. Ebenen der Schülervertretung

Die Schülermitverantwortung und Schülervertretung erstrecken sich von der einzelnen Klasse bis hin zur Bundesebene.

II.2.a Klassenschülerversammlung (KSV)

Die Klassenschülerversammlung ist die Versammlung aller Schüler einer Klasse. Ihr sitzt der Klassensprecher vor. In der Klassenschülerversammlung werden alle Themen, die die Schüler beschäftigen, besprochen. Sie ist auch unter dem Wort Klassenrat bekannt. Die KSV wählt den Klassensprecher. Sie hat auch das Recht diesen abzuwählen und über die Themen, die in SMV- und Schülerratssitzung besprochenen Themen informiert zu werden.

Gleiches gilt für die Kursstufe. Klasse* jeweils durch Kurs* ersetzen. Der Deutschkurs ist hierfür Grundlage.

II.2.b Klassensprecher (Ksp)

Der Klassensprecher ist Mitglied im Schülerrat und Vorsitzender der Klassenschülerversammlung. Er vertritt die Interessen seiner Klasse und repräsentiert diese. Darüber hinaus unterstützt er Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und ist Vermittler in der Klasse sowie zwischen Klasse und Lehrer.

Er wird durch die Klassenschülerversammlung gewählt. Meist werden zwei Klassensprecher gewählt, ein Ordentlicher und ein Stellvertretender, zwischen diesen wird in der Regel nicht unterschieden.

II.2.c Schülersprecher (Ssp)

Der Schülersprecher ist der oberste Vertreter der Schülerschaft. Er sitzt dem Schülerrat vor und koordiniert die Arbeit der SMV. Er vertritt die Interessen der Schüler gegenüber der Schulleitung, den Eltern und in der Schulkonferenz. Unterstützt wird der Schülersprecher von seinen Stellvertretern.

Der Schülersprecher wird wahlweise von der gesamten Schülerschaft oder durch den Schülerrat gewählt. Seine Stellvertreter werden durch den Schülerrat aus dessen Mitte gewählt.

II.2.d Schülerrat (SR)

Der Schülerrat besteht aus den Klassensprechern und dem Schülersprecher. Er beschließt die SMV-Satzung sowie Positionen der Schülerschaft der Schule. Hier werden die delegierten Schüler für die Schulkonferenz sowie die Schülersprecher gewählt.

II.2.e Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz ist das Austauschorgan zwischen Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft. Es ist das höchste Entscheidungsgremium einer Schule. Es berät im Falle eines Schulleitungswechsels und erlässt die Schulordnung.([11])

II.2.f Arbeitskreise der Schüler (AKS)

Arbeitskreise der Schüler sind Gremien in denen sich Schülermitverantwortungen über die eigene Schule hinweg vernetzen. Sie bieten die Möglichkeit der Meinungsbündelung sowie die Zusammenarbeit bei Projekten.([12])

II.2.g Landesschülerbeirat (LSBR)

Der Landesschülerbeirat ist ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und berät dieses in „allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens“([13]). Er vertritt die Anliegen der Schülerschaft in Gesellschaft, Politik und Medien und begleitet die landesweite SMV-Arbeit.

II.2.h Bundesschülerkonferenz (BSK)

Die Bundesschülerkonferenz ist die ständige Konferenz der ihr angehörenden Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Austauschorgan zwischen den verschiedenen Landessschülervertretungen und darf nur Positionen vertreten, die in Einstimmigkeit der Mitgliedsländer beschlossen wurden.

II.3. Innere Struktur

Der Landesschülerbeirat hat sich gemäß § 25 SMV-Verordnung eine eigene Geschäftsordnung ([14]/[15]) gegeben. Die gesetzliche Maßgabe beschränkt sich bei der internen Struktur auf die Anzahl der Mitglieder und deren Wahl sowie den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und deren Wahl.

Der Landesschülerbeirat gliedert sich in vier grundlegende Organe: Plenum, Ausschüsse, erweiterter Vorstand, Vorstand.

II.3.a Plenum

Das Plenum, auch Gremium genannt, tagt in der Regel monatlich. Auf diesen sogenannten ordentlichen Sitzungen werden Beschlüsse diskutiert, abgestimmt und präsentiert. Stellungnahmen zu den Vorlagen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport werden nach der Vorstellung durch Referenten des Ministeriums verabschiedet. Verbände haben die Möglichkeit sich dem Gremium vorzustellen. Darüber hinaus stellen die Ausschussvorsitzenden und der Vorstand ihre Tätigkeiten seit der letzten ordentlichen Sitzung vor und präsentieren gegebenenfalls einen Zwischenstand zu Projekten.

II.3.b Ausschüsse

Die Ausschüsse sind das sach- und facharbeitende Organ des Landesschülerbeirates. In den Ausschüssen werden Projekte, Tagungen und Kongresse geplant und umgesetzt oder Themen vertieft bearbeitet. Einem Ausschuss gehören Mitglieder des Landesschülerbeirates und gegebenenfalls auch Schüler ohne Amtsfunktion an. Ein Ausschuss wird von einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden geführt.

II.3.c Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand tagt in der Regel eine Woche vor den ordentlichen Sitzungen. Er besteht aus den beiden Vertrauensmitgliedern, dem stellvertretenden Pressesprecher, dem stellvertretenden Schriftführer, den Ausschussvorsitzenden, dem Systemadministrator, dem in den Vorstand des Landesschulbeirats (LSB) gewählten Landesschülerbeirat-Mitglied und dem Vorstand.

Hier werden die Tätigkeitsberichte der Ausschussvorsitzenden besprochen und diskutiert, der Austausch untereinander und Feedback zur Arbeit stehen besonders im Fokus.

II.3.d Vorstand

Der Vorstand steht im ständigen Austausch zu Verbänden, Organisationen, den Mitgliedern und unter sich. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Pressesprecher und der Schriftführerin. Er ist das Exekutivorgan des Landesschülerbeirates und vertritt ihn nach außen und führt in nach innen.

II.4. Organigramm der Schülervertretung und des Landesschülerbeirates

Organigramm der Schülervertretung in BW (C) Kevin Erath, 2020

II.5. Grundlegende Aufgaben

II.5.a Beratungsfunktion

Der Landesschülerbeirat ist wie der Landeselternbeirat und der Landesschulbeirat ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Sie vertreten ihre Meinung in „allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens“ gegenüber dem Ministerium. Sie sind über alle rechtlichen Änderungen (Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetze) seitens des Kultusministeriums zu informieren und zu befragen.

In dieser Funktion vertritt das Gremium die Anliegen der Schüler jedoch nicht nur gegenüber dem Ministerium, sondern es sieht sich auch als Sprachrohr der Schülerschaft in der Öffentlichkeit. So mischt sich der Landesschülerbeirat in die aktuellen Debatten, um bildungspolitische Entscheidungen ein und fordert die Politik auf, stets auch die Schülerinteressen im Blick zu behalten.

II.5.b Begleiten der Arbeit der Schülermitverantwortungen

Über den gesetzlichen Auftrag hinaus begleitet der Landesschülerbeirat die Arbeit der SMV. Dazu bietet der Landesschülerbeirat regelmäßig Seminare und Fortbildungen an.

Nach dem Amoklauf in Winnenden wurde das Projekt „WIR macht Schule“ mit der Landeseigenen Stiftung „Jugendstiftung Baden-Württemberg“ ins Leben gerufen. Ziel war und ist es Schüler zum Mitgestalten und Mitmachen an der eigenen Schule anzuregen. Bei Projekten gegen Ausgrenzung und Mobbing zu animieren und bei der Planung zu unterstützen.

Als Nachfolgeveranstaltungen der Schülertreffen aus den Zeiten vor dem Landesschülerbeirat werden regelmäßig sogenannte SMV-Fortbildungen, SMV-Tagungen, Herbsttagungen, Bezirksarbeitsgemeinschaften etc. abgehalten. Diese werden von den jeweiligen SMV-Beauftragten organisiert und durchgeführt. Der Landesschülerbeirat hilft hierbei meist als Referenten, Mitorganisatoren oder Experten.

II.5.c Mitwirkung in weiteren Gremien

(1) Bundesschülerkonferenz (BSK)

Die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, auch Bundesschülerkonferenz (BSK) genannt, ist keine Schülervertretung im klassischen Sinn. Vielmehr ist sie eine Austauschplattform der Mitgliedsländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen),([16]) die aber auch im Konsens Positionen befassen kann.

Baden-Württemberg wird vertreten durch Delegierte, die durch den Landesschülerbeirat gewählt werden und setzt sich seit Jahren für eine Weiterentwicklung der BSK ein. Zentraler Punkt ist die Überwindung des Einstimmigkeitsprinzips, sowie die Legitimation zur Vertretung der Schülerschaft auf Bundesebene zu werden.

(2) Landesschulbeirat (LSB)

Der Landesschulbeirat – nicht zu verwechseln mit dem Landesschülerbeirat – ist ein Gremium, das sich aus vielen verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren zusammensetzt, darunter viele Verbände:

  • 9 Vertreter der Eltern
  • 9 Vertreter der Lehrer
  • 9 Vertreter der Schüler
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkstag
  • Ministerium für den ländlichen Raum
  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
  • Landkreistag
  • Städtetag
  • Gemeindetag
  • Evangelische Oberkirchenbehörde
  • Römisch-Katholische Oberkirchenbehörde
  • Israelitische Religionsgemeinschaft
  • Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Verdi
  • Deutscher Beamtenbund
  • Vereinigung von Schulleiterinnen und Schulleitern Baden-Württemberg
  • Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen Baden-Württemberg
  • Arbeitsgemeinschaft der Realschulrektorinnen und -rektoren Baden-Württemberg
  • Direktorenvereinigung allgemeinbildender Gymnasien
  • Arbeitsgemeinschaft der Direktorenvereinigung an beruflichen Schulen
  • Elternstiftung Baden-Württemberg
  • Universitäten
  • Pädagogische Hochschulen
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Duale Hochschule Baden-Württemberg
  • Arbeitsgemeinschaft freier Schulen
  • Landesjugendring
  • Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • Landessportverband
  • Landesmusikrat
  • Regionaldirektion Baden-Württemberg der Agentur für Arbeit

und einige Einzelpersonen:

  • Kerim Arpad
  • Harald Augenstein
  • Cornelia Batt-Behrendt
  • Prof. Dr. Barbara Burkhardt-Reich
  • Rita Haller
  • Wolfgang Klink
  • Tatjana Linke
  • Ernst Mutscheller
  • Ingeborge Schöffel-Tschinke
  • Karl-Heinz Wagne

Alle Mitglieder des Landesschulbeirat werden durch den Minister berufen.([17]) Die Verbände schlagen jedoch meist Vertreter vor, die dann berufen werden. Der Beirat nimmt jedoch in der Regel ausschließlich seinen gesetzlichen Auftrag wahr – das Beraten des Kultusministeriums.

II.6. Vertretungsaufgaben

II.6.a Presse & Medien

Die Schülerschaft wird immer wieder von Themen bewegt, die in der öffentlichen Debatte kaum gehört werden. Plakativ wird das ausgedrückt in: „Die Jugend ist mehr als Fridays For Future.“ Um den Schülern im öffentlichen Diskurs eine Stimme zu geben veröffentlicht der Landesschülerbeirat immer wieder Pressemitteilungen. ([18]) In diesen gibt er Beschlüsse des Gremiums und Positionen des Landesschülerbeirates bekannt und kommt mit Medienvertretern darüber in den Dialog.

Besonders während der SARS-CoV-2-Pandemie äußerte sich der Landesschülerbeirat immer wieder zum aktuellen Stand in den Schulen und den Bedürfnissen der Schülerschaft.

Der 14. Landesschülerbeirat war darüber hinaus teil einer historischen Allianz aus mehr als 20 baden-württembergischen Verbänden (Landesschülerbeirat; Landeselternbeirat; AG gymnasialer Elternbeiräte Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Philologenverband, Realschullehrerverband, Verbraucherzentrale u. v. m.), die sich für den Datenschutz in der baden-württembergischen digitalen Lernplattform eingesetzt haben.([19])

II.6.b Politik

Bildungsfragen sind Politikfragen. Daher steht der Landesschülerbeirat regelmäßig mit weiteren Politikern als der Amtsspitze des Kultusministeriums in Kontakt. Vor allem in Zuge des Grundsatzprogramms tauschen sich Mitglieder des Landesschülerbeirates mit Abgeordneten des Landtags aus.

II.6.c Stiftungen & Verbände

Der Landesschülerbeirat pflegt neben dem intensiven Kontakt zu Politik und Medien auch ein enges Verhältnis zu weiteren Stiftungen und Verbänden.

Mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg führt der Landesschülerbeirat alle 2 Jahre die sogenannte „Jugendstudie Baden-Württemberg“ durch.([20]) Darüber hinaus fördert die Jugendstiftung die Ausschussarbeit von „WIR macht Schule“.([21]) Angeschlossen an die Jugendstiftung ist der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V. (DV JGR) mit dem der Landesschülerbeirat seit dessen Gründung zusammenarbeitet. 2021 wird erstmals gemeinsam mit dem DV JGR der Landesjugendkongress „U21 – next station: PARTICIPATION“ veranstaltet.

II.7. Wahl & Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Landesschülerbeirates wird in § 22 der der Verordnung des Kultusministeriums zur Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung ([22]) geregelt.

Der Landesschülerbeirat besteht aus je einem ordentlichen und einem stellvertretenden Mitglied pro Regierungsbezirk (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe, Freiburg) für jede Schulart bzw. Schulartgruppe.

Die Schulartgruppen sind:

  • die Werkrealschule und Hauptschule,
  • die Realschule,
  • das Gymnasium,
  • die Gemeinschaftsschule,
  • die Berufsschule, die Berufsfachschule und die Fachschule,
  • das Berufskolleg, die Berufsoberschule und das berufliche Gymnasium,
  • das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum.

Es werden im Jahr des Amtsperiodenwechsels im Februar und März die regionalen Wahlausschüsse für jede Schulart(-gruppe) gebildet. Diese bestehen aus allen Schülersprechern der entsprechenden Schulart(en) aus dem jeweiligen Regierungsbezirk. Die Schülersprecher besitzen das Stimmrecht (aktives Wahlrecht). Für den Landesschülerbeirat können alle Mitglieder eines Schülerrates (Klassen- und Schülersprecher) der entsprechenden Schulart(en) aus dem jeweiligen Regierungsbezirk kandidieren. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit oder im zweiten oder dritten Wahlgang die relative Mehrheit oder nach dem dritten Wahlgang die meisten Stimmen hatte, sofern es mehr als eine darauf zutreffende Person gibt, das richtige Los zieht.

Dazu kommen zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder für staatlich anerkannte Ersatzschulen, landläufig Privatschulen genannt. Für die Wahl wird zunächst ein Landeswahlausschuss gewählt. Dieser besteht aus vier Schülern je Regierungsbezirk. Gewählt wird analog zu den öffentlichen Schulen. Dieser Landeswahlausschuss wählt dann die Mitglieder für den Landesschülerbeirat. Gewählt wird analog zu den öffentlichen Schulen.

Die Wahlen werden von den Regierungspräsidien organisiert.

Damit setzt sich der Landesschülerbeirat, wenn alle Ämter besetzt sind, aus 30 ordentlichen und 30 stellvertretenden Mitgliedern zusammen.

II.8. Finanzen

Das Budget des Landesschülerbeirates ist im Jahreshaushalt des Landes veranschlagt und ist wie folgt aufgliedert.([23])

  • Reisekosten, Sitzungsgelder, Auslagenersatz u. dgl.: 42.500 € p.a.
  • Honorare an Referenten/-innen und die pädagogische Betreuung bei mehrtätigen Sitzungen: 500€/p.a.
  • Kosten der alle zwei Jahre stattfindenden Neuberufung: 5.000 € p.a.
  • Schülermitverantwortung: 30.000 € p.a.
  • Herausgabe eines Leitfadens für die SMV-Arbeit: 0 € p.a.
  • Mitgliedschaft in der Bundesschülerkonferenz: 6.000 € p.a.
  • Herausgabe einer Schrift zur Unterrichtung der Schülervertreter: 35.000 € p.a.
  • Landesgeschäftsstelle mit Sitzungssaal: ???€
  • Beauftragte des Ministeriums mit 18 Deputaten

Damit Entfallen auf die Arbeit und Wahl des Gremiums Kosten in Höhe von 48.000 € pro Jahr sowie weitere 6.000 € für die Arbeit in der Bundesschülerkonferenz. Für die Information und Begleitung der SMV stehen 65.000 € zur Verfügung. Über diese Haushaltsmittel verfügt der Landesschülerbeirat jedoch nicht selbst, sondern muss diese einzeln beantragen. Die Fahrtkosten der Mitglieder, die durch das Land übernommen werden, werden beispielsweise durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung bearbeitet und ausgezahlt.

III. Die Arbeit im Landesschülerbeirat

Die Arbeit des Landesschülerbeirates ist geprägt von den Aufgaben, die der Landesschülerbeirat wahrnimmt. Darunter fällt der Austausch mit Verbänden, Organisationen, Politikern, sowie weiteren Akteuren der Gesellschaft, aber auch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.

III.1. Plenum

Die Arbeit im Plenum beschränkt sich hauptsächlich auf die ordentlichen Sitzungen. Weitere Arbeit für die Mitglieder ist in den Ausschüssen organisiert oder durch Auftrag des Vorsitzenden.

III.2. Ausschüsse

Die Ausschüsse, die in der Geschäftsordnung des Landesschülerbeirates aufgeführt sind, sind fach- und sacharbeitend.([24]) Sie beschäftigen sich gezielt mit einem Partikularthema. Einige planen Projekte, Tagungen oder Kongresse andere gehen gezielt auf ein Thema ein und beschäftigen sich damit.

III.2.a Landesschülerkongress (LSK)

Der Ausschuss „Landesschülerkongress“ beschäftigt sich mit der Planung und Durchführung des Landesschülerkongresses.

Der Landesschülerkongress ist die größte Veranstaltung für Schüler im Süden der Republik. Eingeladen sind alle Schüler aus Baden-Württemberg, realistisch erscheinen zwischen 250 und 400 Schüler zu dem Kongress. Der Landeschülerkongress bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit mit Gleichgesinnten, Politikern und Experten ins Gespräch und in den Austausch zu kommen. In der Regel nimmt der amtierende Kultusminister an einer Podiumsdiskussion auf dem Kongress teil.

III.2.b Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Der Ausschuss „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ beschäftigt sich mit der gesamtgesellschaftlichen Nachhaltigkeit in allen Dimensionen. Ziel ist die Vermittlung nachhaltigen Denkens und Handelns bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, also Menschen in die Lage zu versetzen, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirkt.

Um das Ziel, die Vermittlung politischer, ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit zu erreichen, plant und veranstaltet der Ausschuss das Projekt „col_labs – Zukunftslabore“. Es gibt dabei zwei Workshopformate: Visions- und Problemorientiert. Die Workshops finden in der Regel über ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) statt.

Bei den visionsorientierten Workshops geht es darum, zunächst über eine gezielte Vision oder Utopie zu spinnen und anschließend so herunterzubrechen, um eine Entwicklung in diese Richtung zu beeinflussen. Zum Beispiel durch Projekte an der eigenen Schule. Bei problemorientierten Workshops geht es darum, ein zum Beispiel gesellschaftliches Problem zu erfassen und dann gemeinsam Lösungswege zur Bekämpfung des Problems zu finden.([25])

III.2.c Regionale Schülervernetzung (RSV)

Der Ausschuss „regionale Schülervernetzung“ beschäftigt sich mit der Errichtung von Schülervertretungsstrukturen über die eigene Schule hinaus. Ermöglicht wird dies über § 69 Abs. 4 des SchG. Da in Baden-Württemberg regionale Schülervertretungen (bspw. Kreis- oder Bezirksschülervertretung) nicht wie in anderen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben sind, versucht der Landesschülerbeirat die Schüler bei der Gründung sogenannter „Arbeitskreise der Schüler“ zu unterstützen. Dem Landesschülerbeirat ist es ein großes Anliegen, den Meinungsaustausch zwischen den Schulen und dem Landesschülerbeirat zu verbessern und Organe zu schaffen, die als Sprachrohr für die Interessen der Schüler fungieren können. ([26])

III.2.d Öffentlichkeitsarbeit (ÖA)

Der Ausschuss „Öffentlichkeitsarbeit“ beschäftigt sich mit der öffentlichkeitswirksamen und Pressearbeit des Landesschülerbeirates. Pressemitteilungen können hier diskutiert werden aber auch Kampagnen wie die Instagram-Reihe „25/25 – 25 Jahre Landesschülerbeirat, 25 Thesen“ werden hier geplant und umgesetzt. ([27])

III.2.e Grundsatzprogramm (GP)

Der Ausschuss „Grundsatzprogramm“ beschäftigt sich mit der Erstellung des Grundsatzprogramms.

Das Grundsatzprogramm ist „das Parteiprogramm“ des Landesschülerbeirates. Darin präsentiert er seine grundsätzliche Position zu verschiedenen bildungspolitischen Themen wie Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Dabei greift er Forderungen der Vorgänger auf und verleihen ihnen Nachdruck und stellt neue Forderungen an die Politik und Gesellschaft. ([28])

III.2.f WIR macht Schule (WMS)

Der Ausschuss „WIR macht Schule“ beschäftigt sich mit der Planung und Umsetzung einer Seminarreihe.

Das Programm WIR macht Schule unterstützt Schüler dabei, an der eigenen Schule eigene Aktionen, Projekte und Angebote umzusetzen. Gleichzeitig möchte das Programm „WIR macht Schule“ das vielfältige Engagement von Schülern sichtbar machen und der Öffentlichkeit mitteilen.

Kernziel ist das Vermitteln von Kompetenzen zur Projektumsetzung wie Rhetorik, Gruppenführung, Mitarbeitermotivation, Zeitplanung etc. Außerdem gibt es fortlaufende Unterstützung bei der Umsetzung und bei (rechtlichen) Fragen. ([29])

III.2.g Digitales (DG)

Der Ausschuss „Digitales“ beschäftigt sich mit der Digitalisierung von Schulen und im Bildungsbereich.

Der Ausschuss für Digitalisierung befasst sich mit allen Fragen, die rund um den digitalen Wandel in der Schule auftreten. Hierzu werden Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Konzepte ausgearbeitet, die sich mit den verschiedenen Aspekten einer digitalisierten Schule auseinandersetzen, wie zum Beispiel bei der digitalen Bildungsplattform. Hier hält der Ausschuss Kontakt zu den verschiedenen Vertretern des Ministeriums, der Regierungspräsidien, Politikern und auch Vertretern der Wirtschaft, um sich ein Gesamtbild zu verschaffen und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport kompetent ohne ein verklärtes Bild beraten zu können.

Der Ausschuss steht auch Schülern zur Seite die Fragen zu Digitalthemen an ihrer Schule haben. ([30])

III.3. Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand, den Ausschussvorsitzenden, den Stellvertretern der Vorstandsmitglieder, dem Systemadministrator und den Vertrauensmitgliedern.

Als „Zwischengremium“ zwischen Vorstand und Mitgliedsgremium bildet er einen schnell abrufbaren, erreichbaren Rat, der bei der Vorplanung zu Sitzungen des Gremiums und der inhaltlichen Einarbeitung behilflich ist. Der Austausch zwischen den Ausschüssen und der Bericht dem Vorstand gegenüber, stehen hier im Vordergrund. Er kann auch ad hoc Beschlüsse des Vorstandes stützen und eine Legitimation verleihen.

III.4. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Schriftführer, dem Pressesprecher, dem Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Er ist das vertretende Organ des Landesschülerbeirates.

III.4.a Schriftführer

Der Schriftführer protokolliert jede Sitzung des Landesschülerbeirates. Das heißt die monatlichen Sitzungen des Vorstandes, der erweiterten Vorstandes und die Gremiumssitzungen. Dabei werden verschiedene Protokollarten angewandt. Einmal das Ergebnisprotokoll, bei welchem alle Ergebnisse zu einer Sitzung festgehalten werden. Die zweite Art ist das Verlaufsprotokoll, bei welchem alles festgehalten wird, was während der Sitzung gesprochen wird.

III.4.b Pressesprecher

Der Pressesprecher vertritt den Landesschülerbeirat neben dem Vorsitzenden in der Presse. Er fertigt die Pressemitteilungen an und organisiert den medialen Auftritt des Landesschülerbeirates. Hierzu zählen insbesondere die Social-Media-Seiten wie Instagram, Facebook und Twitter. Die Homepage wird technisch durch den Systemadministrator betreut.

III.4.c Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Landesschülerbeirat nach Außen und leitet die Sitzungen des Gremiums, des erweiterten Vorstands sowie des Vorstands. Diese Vertretungsfunktion nimmt er beispielsweise bei Gesprächen mit Entscheidungsträgern der Bindungspolitik, Parteien, Abgeordneten, Verbänden und Organisationen wahr, aber auch durch die Teilnahme an Barcamps, Workshops oder Austauschforen.

Die Arbeit beinhaltet nicht nur die Führung der Gespräche oder Sitzungen, sondern auch die inhaltliche Vor- als auch Nachbereitung. Dabei sind vor allem eine breite Fachkenntnis sowie ein tiefgreifendes Verständnis des Bildungssystems essenziell.

III.4.d Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende muss jederzeit die Geschäfte des Vorsitzenden übernehmen können, falls dieser ausfällt. Als Vertreter des Vorsitzenden muss er dementsprechend über die gleichen Informationen verfügen. Meist ist es so, dass der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sich die Arbeitsbereiche der inneren und äußeren Koordination aufteilen. Er unterstützt darüber hinaus den Vorstand insgesamt ohne speziellen Tätigkeitsbereich und  erledigt die Arbeit, die „übrig“ bleibt.

III.5. Beauftragte für den Landesschülerbeirat

Der Landesschülerbeirat, als Beratungsgremium des Kultusministeriums, hat zwei Beauftragte des Ministeriums, die sich um die verwaltungstechnischen Aufgaben, die anfallen, kümmern. Der Landesschülerbeirat bekommt dafür zwei Pädagogen sowie einen hausinternen Juristen als direkten Ansprechpartner an die Seite gestellt. Dieser achtet darauf, dass Anfragen und Formalien eingehalten werden. Er besetzt die Landesgeschäftsstelle und begleitet die Arbeit.([31])

IV. Analyse der Arbeit des Landesschülerbeirates

Der Landesschülerbeirat ist zuerst Beratungsgremium und nicht Landesschülervertretung. Der direkte Einfluss ist kaum bis nicht sichtbar. Der „hausintere Einfluss“ im Ministerium und die Beratung stehen im Vordergrund der Arbeit. Um die Zusammenarbeit mit dem Ministerium nicht zu belasten und eine erfolgreiche Amtszeit zu gewährleisten, tritt der Landesschülerbeirat selten in die Öffentlichkeit mit sehr kritischer oder gar harscher Sprache. Die Veränderungen sind viel mehr nachhaltiger Natur und oft nach langer Zeit in der reellen Umsetzung.

IV.1. Wirkung auf landespolitischer Ebene

Die Wirkung des Landesschülerbeirates auf landespolitischer Ebene ist nicht direkt messbar. Ideen werden oft vor allem durch die Oppositionsparteien aufgegriffen und in den Landtag eingebracht. Die Mühlen der Politik mahlen langsam, gleiches gilt für die Landespolitik. Forderungen der Gremien werden daher oft von Legislatur zu Legislatur weitergegeben, bis diese irgendwann zur Umsetzung kommen. Der Landesschülerbeirat hat sich nur ein sehr eingeschränktes allgemeinpolitisches Mandat gegeben – anders als zum Beispiel die Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalen. Daher ist auch die gesamtpolitische Dimension nicht oder kaum wahrnehmbar.

Die Wirkung auf landespolitischer Ebene ist also als geringfügig einzuschätzen und keine große Bedeutung beizumessen.

IV.2. Wirkung auf gesellschaftlicher & öffentlicher Ebene

Der Landesschülerbeirat als Vertretung der Schülerschaft Baden-Württembergs wird auch als Vertretung der „jungen Generation“ verstanden. Er vertritt also gewissermaßen junge Menschen auch im allgemeinen Bereich. Die Aufmerksamkeit wird diesem Gremium wenig zu teil. Mit dem Bekanntheitsgrad hat der Landesschülerbeirat seit seiner Gründung zu kämpfen.

Die Wirkung auf gesellschaftlicher und öffentlicher Ebene ist leider als geringfügig einzuschätzen und keine große Bedeutung beizumessen.

IV.3. Wirkung auf schulischer Ebene

Der Landesschülerbeirat unterstützt alle Schüler bei Problemen an der Schule, wenn beispielsweise Vorschriften nicht eingehalten werden. Da der Landesschülerbeirat kein Durchgriffs- oder Weisungsrecht hat, beschränkt sich die Hilfe meist auf Gespräche mit der Schulleitung vor Ort oder das Verweisen zu den zuständigen Stellen. Sogar andere Behörden, wie die Regierungspräsidien verweisen auf die Unterstützung des Landesschülerbeirates oder fragen nach der zuständigen Stelle.

Über das Unterstützen auf Anfrage hinaus, informiert der Landesschülerbeirat Schüler über ihre Rechte unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium. Als Beispiel sei hier die Schülerinfo oder die SMV-Homepage angeführt. Das Begleiten von SMV-Fortbildungen und der dadurch entstehende Kontakt und die Aufklärung sind wirkungsvoll.

Selten sind an den Schulen große Umbrüche durch Änderung in der Landesgesetzgebung bemerkbar.

Die Bildungsplanreform 2016 sowie die Einführung der Gemeinschaftsschule waren in jüngerer Geschichte bemerkbare Umstellungen. Bei der Erstellung der Lehrpläne war der Landesschülerbeirat involviert und hat diese Arbeit intensiv begleitet.

Die Wirkung auf schulischer Ebene ist also als mäßig einzuschätzen.

V. Einschätzung der Analyse

Die Analyse, ebenso wie die Beschreibung gehen weder auf die persönliche Weiterentwicklung ein, noch heben Sie die positiven Seiten des Landesschülerbeirates besonders hervor. Trotz der Analyse, dass der Einfluss und die Wirkung des Landesschülerbeirates gering oder kaum merklich sei, ist die Arbeit des Landesschülerbeirates dennoch wertvoll. Der Jugend und vor allem Schülern das Gefühl zu geben mitbestimmen und sich einbringen zu können ist wichtig und richtig. Der Landesschülerbeirat selbst kann nur geringe Erfolge erzielen und profitiert selten selbst davon, doch bei Erfolgen wie der Parität in der Schulkonferenz konnten Schüler sich durchsetzen. Die persönliche Weiterentwicklung der Mitglieder durch die Arbeit im Gremium ist unverkennbar. Junge, selbstbewusste Demokraten, die sich für andere stark machen und einsetzen sind eine politische Ressource, die mehr denn je gebraucht wird.

VI. Perspektiven des Landesschülerbeirates

Auch der Landesschülerbeirat steht vor der Herausforderung, den Schülern das Gefühl zu vermitteln und auch tatsächlich die Möglichkeit einzuräumen an den Entscheidungsprozessen zu partizipieren. Der „direkte Draht“ zur Politik und der Austausch mit anderen ist daher in der Landesschülervertretungsarbeit ein zentrales Element, an dem gearbeitet wird. Hierzu wurde und wird der Landesschülerkongress veranstaltet. Um dies aber noch feinmaschiger, flächendeckender und häufiger ermöglichen zu können, ist es eminent wichtig, dass regionale Schülervernetzungen ausgeweitet werden. Denkbar sind regionale Schülervernetzungen auf der Ebene Stadt- und Ortsschülervertretungen, in Kombination mit Regionalverbänden, die sich auch auf Landesebene vernetzen. Diese stellen zum Landesschülerbeirat keine Konkurrenz dar, weil im Landesschülerbeirat als Beratungsgremium alle Schularten gleichmäßig vertreten sind. In freieren Strukturen, insbesondere über mehrere Ebenen werden die Ämter dominierend von Gymnasiasten bekleidet.

Doch durch die Verknüpfung zwischen Landesschülerbeirat und Regionalvertretungen können die Aufgaben der Beratung und der Schülervertretung besser wahrgenommen werden. Die große Chance muss ergriffen werden, um die Schülervertretung auch für die Zukunft fit zu machen.

VII. Fazit

Zurück zum Anfang der Arbeit: Ist der Landesschülerbeirat nun sinnvoll oder nicht?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Aus der Perspektive eines engagierten Schülers, der sich einbringen will und mehr rund um Politik erfahren möchte ist der LSBR genau richtig. Aus der Perspektive der Schülerschaft ist es wichtig, dass es den Landesschülerbeirat gibt und dadurch die Schüler als ganzes eine Stimme bekommen.

Aus Sicht des Ministeriums ist ein Beratungsgremium wie der LSBR nervig und stört im Betriebsablauf, doch ohne ihn würde die Perspektive der Schüler fehlen. Die Gesetzgebung, ebenso wie andere Veröffentlichungen, würden ohne diese Perspektive wohl deutlich negativer für die Schülerschaft ausfallen.

Aus Sicht der Allgemeinheit, aus Sicht eines Steuerzahlers ist der Landesschülerbeirat unterm Strich ein Geldverbrenner. Nichts wäre schlechter mit dem Landesschülerbeirat, andersrum allerdings auch nicht. Sie profitieren nicht von der Arbeit des Landesschülerbeirates. Dessen müssen sich alle daran Beteiligten immer wieder klar werden und versuchen für so viele wie möglich präsent zu sein, um das Gefühl zu vermitteln, dass der Landesschülerbeirat gute und auch für die Allgemeinheit wertvolle Arbeit leistet.

Doch aus Sicht anderer Verbände ist der Landesschülerbeirat ein Geschenk. Er ist Ansprechpartner bei Themen rund um Bildung und Jugend. Er bereichert Debatten und ist oft eine objektive Stimme mit kalter und klarer Analyse der Situation.


[1] Vgl. IHK-Abschlusszeugnis (Anlage A)

[2] Vgl.: § 69 Schulgesetz (SchG) (Anlage B)

[3] Vgl.: § 22 Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der

   Schülermitverantwortung (SMV-VO) (Anlage C)

[4] Vgl.: LSBR-Homepage > Pressemitteilungen

[5] Vgl.: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Schülerzahlen im Schuljahr 2019/20

[6] Vgl.: § 69 SchG Abs. 4, § 18 SMV-VO

[7] Anweisungen eines Schulrats für Lehrer 1903

[8] Vgl.: Der Spiegel: Wie im Kongo (17.11.1968)

[9] Vgl.: SMV-Homepage > Geschichte

[10] Vgl.: Dokumentation über den 5. und 6. Landesschülerbeirat

[11] Vgl.: SMV-Homepage > Organe und Aufgaben der SMV

[12] Vgl.: BSK-Homepage > Was ist die Bundesschülerkonferenz?

[13] Vgl.: § 69 SchG Abs. 1

[14] Vgl.: § 25 SMV-VO

[15] Vgl.: Geschäftsordnung des Landesschülerbeirates (LSBR-GO)

[16] Vgl.: BSK-Homepage > Mitglieder

[17] Vgl.: LSB-Homepage > Mitglieder

[18] Vgl.: LSBR-Homepage > Pressemitteilungen

[19] Vgl.: unsere-digitale.schule

[20] Vgl.: Jugendstudien Baden-Württemberg (Beispielhaft: 2020)

[21] Vgl.: WMS-Website > Team

[22] Vgl.: § 22 SMV-VO

[23] Vgl.: Titel 93, Einzelplan 04 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Staatshaushaltplan für 2020/21

[24] Vgl.: § 6 LSBR-GO

[25] Vgl.: LSBR-Homepage > Bildung für nachhaltige Entwicklung

[26] Vgl.: LSBR-Homepage > Regionale Schülervernetzung

[27] Vgl.: Instagram-Seite des LSBR

[28] Vgl.: LSBR-Homepage > Grundsatzprogramm

[29] Vgl.: LSBR-Homepage > Wir macht Schule

[30] Vgl.: LSBR-Homepage > Digitales

[31] Vgl.: LSBR-Homepage > LSBR-Beauftragte

Der Landesschülerbeirat ist die demokratisch legitimierte Landesvertretung der Schüler*innen in Baden Württemberg. Der LSBR ist ein offizielles Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, er vertritt die Interessen und Anliegen der 1,5 Millionen Schüler*innen nicht nur gegenüber dem Kultusministerium, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Verbänden und Akteuren der Bildungspolitik.